Keine grundsätzliche GEZ-Pflicht für Computer
Die GEZ kann auf Computer nicht grundsätzlich Rundfunkgebühren erheben, sondern nur wenn der Nachweis erbracht wird, dass sie zum Radio- oder Fernsehempfang genutzt werden. Dies entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Gießen.
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Der Beitrag wurde am Dienstag, den 19. Januar 2010 um 13:12 Uhr veröffentlicht und wurde unter Internet abgelegt. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.